Wussten Sie, dass …?

Auch Naturheilmittel müssen die behördlichen Vorschriften erfüllen

 

Sowohl für in der Schweiz produzierte als auch für importierte pflanzliche Arzneimittel gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG). Damit ist die Medikamentensicherheit auch für TCM-Naturheilmittel aus offiziellen Quellen gewährleistet.

 

Damit pflanzliche Arzneimittel in der Schweiz in den Verkauf gelangen dürfen, müssen sie den Vorgaben der kantonalen Heilmittelkontrollen entsprechen und von Swissmedic, der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein. So können sich die medizinischen Fachkräfte wie auch die Patentinnen und Patienten darauf verlassen, dass die Produkte aus offiziellen Vertriebskanälen die strengen Vorschriften erfüllen.
 

Qualitätssicherung über den gesamten Herstellungsprozess

Sämtliche Rohpflanzen – auch ausländischer Herkunft – stehen von der Herstellung über den Transport bis hin zur Verarbeitung in den Apotheken unter Kontrolle. Jeder Schritt wird dokumentiert, sodass über die gesamte Produktions- und Lieferkette auch die Rückverfolgbarkeit der Ware sichergestellt ist.
 

Qualitätsmerkmale pflanzlicher Arzneimittel

Die Qualität und die Wirkungskraft von Naturheilmitteln der TCM hängen von ihrer botanischen Identität und ihrer Reinheit ab. Weitere Einflussfaktoren sind die klimatischen Gegebenheiten am Standort ihres Gedeihens, Wildwuchs oder Anbau, die Bodenbeschaffenheit, eine allfällige Verarbeitung, die Lagerung und der Transport. Unsere verantwortungsbewussten Lieferanten widmen diesen Aspekten höchste Aufmerksamkeit. Ausserdem berücksichtigen sie ökologische Aspekte: Vom Aussterben bedrohte Arten sind von der Einführung in die Schweiz ausgeschlossen.
 

Bezug via Onlineshops oder Direktimporte – lieber nicht!

In der Traditionellen Chinesischen Medizin eingesetzte Naturheilmittel dürfen gemäss behördlicher Regelung nur von qualifizierten TCM-Therapeuten verschrieben und durch Apotheken verkauft werden. Von Bezügen über Onlineshops oder Direktimporten ist dringend abzuraten. Nicht kontrollierte Produkte können gesundheitliche Schäden verursachen.
 

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